Kategorie(n) | Usbekistan

Trotz neuer EU-Resolution wird in usbekischen Gefängnissen weiterhin gefoltert

Veröffentlicht am 20 August 2007 von Paul Becker


Andrea Berg, Leiterin des Büros von Human Rights Watch in Usbekistan, sieht keine wesentliche Verbesserung der Menschenrechtslage. Sie plädiert dafür, die Sanktionen aufrecht zu erhalten, bis ein wirkliches Einlenken Usbekistans zu beobachten ist.

Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurden auf explizites Einwirken der Bundesregierung die Sanktionen gegenüber Usbekistan gelockert. Der Grund war das Versprechen eines Entgegenkommens der Regierung Islam Karimovs, die Menschenrechtslage im Land zu verbessern. Können Regimegegner, Dissidenten und Menschenrechtsaktivisten nun aufatmen?

Andrea Berg: Zum einen hat sich die Menschenrechtslage in Usbekistan nicht verbessert. Zum anderen kann man auch nicht absolut sagen, dass die Europäische Union bei der Erklärung vom 15. Mai die Sanktionen gegen Usbekistan gelockert hat. Die Sanktionen wurden erstmals im November 2005 verhängt, ein halbes Jahr nach dem Andischan-Massaker. Dieses Massaker war auch der Grund für das Verhängen der Sanktionen. Die Sanktionen beinhalteten drei Komponenten: 1. ein Waffenembargo, 2. Einreiseverbote in die Europäische Union für 12 Regierungsbeamte aus Usbekistan und 3. ein einjähriges Einfrieren des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Usbekistan. Nach einem Jahr, am 13. November 2006, hat die EU die Sanktionen überprüft und entschieden, das Waffenembargo um ein weiteres Jahr und das Einreiseverbote um weitere sechs Monate zu verlängern. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens wurde wieder aufgenommen.

Im Mai 2007 wurden die Sanktionen erneut überprüft. Die EU entschied, das Einreiseverbot von zwölf auf acht Personen zu reduzieren und das Waffenembargo weiterhin aufrecht zu erhalten. Das könnte man natürlich als ein Aufweichen der Sanktionen beschreiben. Auf der anderen Seite ist es so, dass im Gegensatz zur Resolution, die die EU im Oktober 2006 verabschiedet hatte, die Resolution vom Mai 2007 ausdrücklich eine Freilassung inhaftierter Menschenrechtsaktivisten zur Bedingung für jede weitere Diskussion über die vollständige Aufhebung der Sanktionen macht. Diese Formulierung darf als Besonderheit in einem EU-Dokument gewertet werden. Auch soll die Menschenrechtslage im Allgemeinen verbessert werden.

Innerhalb der EU gab es unterschiedliche Meinungen, ob die Sanktionen aufgehoben werden sollen oder nicht. Die EU besteht aus 27 verschiedenen Ländern und Deutschland hat sich stärker dafür eingesetzt, die Sanktionen aufzuheben mit der Begründung, Sanktionen brächten nichts, man müsste den Dialog suchen. Jedoch gibt es andere Länder und auch wir von Human Rights Watch argumentieren, dass Sanktionen einen Dialog nicht ausschließen, aber der Dialog ganz klar an bestimme Etappenziele geknüpft werden muss.

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