Am 8 März 2009 trat in Weißrussland das neue Massenmediengesetz in Kraft, der im Sommer 2008 verabschiedet wurde. Das Gesetz verschärft die Anforderungen sowohl an die Journalisten, als auch an die Inhaber der Massenmedien.

Das Gesetz schreibt den Journalisten vor, die Informationen, die sie von den Vertretern politischer Parteien und gesellschaftlicher Organisationen zu überprüfen. Gemäß seiner Stellung trägt Journalist laut dem neuen Gesetz die Verantwortung für Informationen, die aus einer dritten Quelle entnommen und mit einem Link versehen wurde.
Die belorussische Assoziation der Journalisten kommentierte das Gesetz mit den Worten, jedes Massenmedium kann bereits nach zwei Abmahnungen seitens des Informationsministeriums geschlossen werden – ungeachtet des Vergehens.
Das Gesetz schränkt auch die möglichen Ausländischen Anteile an den belorussischen Massenmedien auf 30% und schreibt allen Korrespondenten ausländischer Medien eine Akkreditierung im Innenministerium durchzulaufen.
Nach den neuen Regeln sind auch Internetmedien gezwungen, eine Registrierung durchzuführen. Die Regelung dieser Registrierung wird durch die Beschlüsse der Regierung noch entschieden.







